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IMMOBILIENBEWERTUNG - BAUTECHNIK - VERKEHRSWERT - IMMOBILIENRECHT

 

Eenergie / Wärmeschutz

Eenergie / Wärmeschutz



16.04.2012 aus kon-ii.de / http://www.bfw-bund.de/index.php?id=56

Aus dem Unternehmen

• Studien zur Energieeffizienz müssen veröffentlicht werden
• Angemessene Fristen für Stellungnahmen notwendig

"Eine erneute Erhöhung der Energiestandards für Gebäude würde den ohnehin schon teuren, aber dringend notwendigen Wohnungsneubau schlicht überwiegend unwirtschaftlich machen", so die Kritik Axel Gedaschkos, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverbandes, anlässlich aktueller Medienberichte zur geplanten 
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2012 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Danach soll der zulässige Primärenergiebedarf bei neuen Wohngebäuden um durchschnittlich 7,5 Prozent sinken.

"Positiv zu bewerten wäre, wenn auf die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, wie offenbar geplant, keine Verschärfung der energetischen Anforderungen im Gebäudebestand zukommt", so Gedaschko. "Dies zeigt, dass die Politik den Blick für die wohnungswirtschaftliche Realität nicht ganz verloren hat. Denn der Verzicht auf höhere Anforderungen im Bestand ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die energetische Sanierung nicht ins Stocken gerät." Außerdem sei eine Verstetigung der 
KfW-Förderung über 2014 hinaus dringend geboten.

Zu darüber hinausgehenden Plänen des Bundesumweltministeriums hinsichtlich Nutzungspflichten für erneuerbare Energien im Gebäudebestand sagte Gedaschko, dass mit zusätzlichen Anforderungen an Wohngebäude die Grenze des Leistbaren überschritten werde. "Soweit den zusätzlichen Investitionen keine zusätzlichen Erträge gegenüberstehen, werden private Akteure diese Investitionen nicht tätigen können", so Gedaschko. Mit weiteren Anforderungen würden darüber hinaus auch die Mieter deutlich belastet.

Der BSI-Vorsitzende mahnte an, dass die Forschungsergebnisse der Studien, die der Erarbeitung der EnEV 2012 zugrunde liegen, schon längst veröffentlicht sein müssten, um den betroffenen Branchen eine fundierte Stellungnahme zu ermöglichen. Hierzu müsse den beteiligten Akteuren bei solch komplexen Verordnungen auch unbedingt eine angemessene Frist von vier Wochen, statt der in der Vergangenheit deutlich kurzfristigeren Termine, eingeräumt werden.

Außerdem forderte der BSI-Vorsitzende, die Möglichkeiten der Energieeinsparung auch auf technologischer Ebene breiter zu prüfen und zu fördern. Dämmen sei nicht das Allheilmittel zum Erreichen der Energiewende. "Um die Energiewende umzusetzen brauchen wir nun endlich ein schlüssiges Gesamtkonzept, das die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit berücksichtigt", so Gedaschko.


Bautechnik

Bautechnik

 


12.04.2012 aus bauemotion.de Newsletter

Baumängel: Zehn kritische Stellen für Baufehler

Baufehler gleichen sich fast nie. Jedes Gebäude ist anders und muss individuell begutachtet werden. Dennoch gibt es Punkte, an denen sich immer wieder ein typischer Baumangel einschleicht. Hier sind die zehn häufigsten.
Baumängel kosten Zeit, Geld und Nerven. Mal sind es Fehler, die bereits in der Planung verursacht werden, mal entstehen sie durch Kosteneinsparungen, die dann zu gravierenden Einbußen bei der Qualität führen. Die meisten Baufehler passieren allerdings in der Ausführungsphase. Auf diese Punkte sollten Bauherren besonders achten:

1. Die „Weiße Wanne“

Die Weiße Wanne, eine Kellerkonstruktionen aus wasserundurchlässigem Stahlbeton (WU-Beton), hat ihre größten Schwachstellen an den Fugen. Insbesondere zwischen Wand und Sohle kann Feuchtigkeit eindringen. Die Fugen müssen mit Fugenblechen, -bändern oder so genannten Injektionsschläuchen abgedichtet werden. Der Verlauf der Fugen und ihrer Abdichtung muss bereits Bestandteil der Detailplanung sein.


2. Baufehler am Sockelbereich

Auch der Sockelbereich ist ein empfindlicher Punkt, wenn es um Feuchtigkeit geht. So reagieren Außensockelputze, die auf hochwärmedämmende Wandbaustoffe aufgetragen werden, oft empfindlich auf Nässe. Der Bereich des Sockelputzes, der mit dem Erdreich in Verbindung steht, muss immer gegen Bodenfeuchte abgedichtet werden.

3. Die Fassade

Sie ist besonders anfällig für Baumängel. Dies zeigt sich etwa durch Risse im Putz, vor allem bei einem Wandaufbau mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS). Häufige Ursache hierfür ist die Verwendung von Systemkomponenten unterschiedlicher Hersteller. Da kann es passieren, dass der Putz nicht mit den Dämmplatten kompatibel ist und sich auf der Putzoberfläche Risse bilden.  Eine fehlerhaft angebrachte Dampfsperre kann die Durchfeuchtung der Wärmedämmung verurschen. (Foto: VPB)

4. Die Gebäudehülle

Eine nicht fachgerecht hergestellte luftdichte Gebäudehülle verursacht größten Ärger. Denn es ist extrem aufwändig, diesen Baufehler zu beheben. Wird die Dampfsperre fehlerhaft eingebaut, etwa nicht korrekt an flankierende Bauteile wie einen Kamin angeschlossen oder aber beschädigt, kommt es zu starken Beeinträchtigungen des Raumklimas und zur Durchfeuchtung der Wärmedämmung. Diese verliert damit ihre Wirkung.

5. Baumängel am Dach

Hier entstehen die Probleme oft bei Flachdächern oder nicht fachgerechten Ausbauten geneigter Dächer. Während bei Steildächern häufig die unsachgemäß und nachlässig ausgeführten Dampfsperren das Problem darstellen, sind es bei den Flachdächern oft fehlerhafte Schweißnähte, mangelhafte Attikabereiche oder Schäden am Abdichtungsanschluss von Lichtkuppeln.

6. Fußböden

Die Ursachen für Baufehler an Fußböden entstehen sowohl bei der Planung, zum Beispiel durch eine zu gering bemessene Aufbauhöhe, als auch bei der Ausführung – insbesondere beim Verlegen des Bodenbelags. So kann es bei elastischen Bodenbelägen aufgrund einer fehlerhaften Verklebung oder anderer Fehler beim Verlegen zu Blasenbildung kommen. Anleitung der Hersteller beachten!
Unfreiwilliges Lüften: Bei diesem Baumangel haftet die Dichtungsmasse zwischen Fenster und Mauerwerk nicht richtig und es entstehen Löcher. (Foto: VPB)

7. Fenster und Türen

Fenster und Türen müssen frei schwingen und dicht schließen! Ist das Türblatt verzogen, das Fenstergetriebe durch Putzreste verunreinigt oder die so genannte Gummilippendichtung undicht, muss dies als Baumangel beanstandet werden. Auch der Anschluss zwischen Fenster und Außenwanddämmung ist ein Punkt, der exakt ausgeführt werden muss, um später keine Bauschäden zu verursachen.

8. Der Innenausbau

Zuviel Eile auf der Baustelle zieht ebenfalls häufig Baumängel nach sich. So kann eine zu kurze Austrocknungszeit für Mauerwerk oder Putz zu Schimmelbildung führen oder eine unzureichende Trocknungszeit des Estrichs zu Schäden am Bodenbelag. Aber auch fehlerhafte Abdichtungen unter den Fliesen im Bad oder Treppenanschlüsse mit mangelhafter Trittschallentkoppelung gehören zu den problematischen Punkten im Innenausbau.

9. Die Haustechnik

Ungedämmte Rohrleitungen im unbeheizten Keller sollten inzwischen der Vergangenheit angehören. Aber auch eine falsch dimensionierte Heizungsanlage, ein fehlendes Lüftungskonzept oder eine fehlerhafte Einstellung der Heizungsregelung müssen als Baumangel eingestuft und angezeigt werden.

10. Baumangel am Balkon

Auch am Balkon geht es in erster Linie um Schutz gegen Feuchtigkeit. Vor allem der Anschluss des Balkonbelags an die Balkontür muss gut abgedichtet werden. Das gilt auch für den Blendrahmen der Tür. Bei niedrigen Türschwellen muss es einen uneingeschränkten Wasserablauf geben, etwa mit einer Entwässerungsrinne. So haben Baumängel am Balkon keine Chance.

Marktinformation

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19.04.2012 aus http://deal-magazin.com/index.php?cont=news&news=23372

Zunehmend steigende Mieten und niedrige Zinsen bewegen die Menschen hierzulande dazu, vermehrtWohneigentum zu erwerben. Gleichzeitig schwindet das Vertrauen in andere Investments wie etwa Aktien oder Anleihen. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Umfrage "Immobilienbarometer" von Interhyp und ImmobilienScout24. Die Umfrage, für die im März 2012 über 6.700 Interessenten von Kaufimmobilien befragt wurden, wird als Vergleichsstudie jährlich wiederholt. 

Wohneigentum spielt für die Altersvorsorge der Deutschen schon seit jeher eine bedeutende Rolle. Das bestätigt auch die 
Umfrage "Immobilienbarometer", die seit 2010 durchgeführt wird: Altersvorsorge steht bei der Mehrheit der Befragten jedes Jahr ganz oben auf der Liste der Gründe für einen Immobilienerwerb, auch in 2012. 

Neu hingegen ist: Ein wachsender Anteil von 37 Prozent will Mietzahlungen vermeiden, die derzeit insbesondere in urbanen Räumen immer weiter ansteigen. Im Vergleich: 2011 waren es nur 29 Prozent der Befragten. 

Eine weitere starke Triebfeder für die Entscheidung, eine Immobilie zu kaufen, ist das noch immer historisch niedrige Zinsniveau. Rund 41 Prozent der Befragten geben an, die derzeit günstigen Konditionen für Baugeld nutzen zu wollen. Dies war auch schon im vergangenen Jahr der Fall. 

Die Top-5-Gründe für den Immobilienerwerb im Überblick:

1. Altersvorsorge (52 Prozent)
2. Günstige Zinsen (41 Prozent)
3. Mietzahlungen vermeiden (37 Prozent)
4. Immobilien sind krisensicher (29 Prozent)
5. Unabhängigkeit vom Vermieter (28 Prozent)

Rund ein Fünftel der befragten Käufer sucht derzeit eine Immobilie als reine Kapitalanlage. Bei dieser Gruppe spielt verstärkt eine Rolle, dass ihr Vertrauen in andere Investments kontinuierlich sinkt. Knapp jeder dritte Anleger (29 Prozent) hat sich 2012 für eine Immobilie entschieden, da er anderen Investments nicht mehr vertraut. Im Vergleich: 2011 gaben dies nur 18 Prozent der befragten Kapitalanleger an. 

"Historisch niedrige Zinsen von rund drei Prozent und schwindendes Vertrauen in andere Anlageformen sorgen für eine positive Grundstimmung für Immobilien in Deutschland", kommentiert Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der 
Interhyp AG die Ergebnisse. Marc Stilke, CEO von ImmobilienScout24, ergänzt: "Auch wenn die Immobilienpreise im vergangenen Jahr vielerorts gestiegen sind und hierdurch die Mietrendite sinkt - wir rechnen auch für 2012 mit einer überdurchschnittlich hohen Nachfrage nach Betongold vor allem in urbanen Lagen."



12.04.2012 - aus www.planethome.de/de/unternehmen/presse/info/


89 % würden jetzt eine Immobilie kaufen wenn sie Eigenkapital hätten

Betongold, Betongold – und nochmals Betongold. Wie die aktuelle Immobilien-Trendstudie des Immobilien- und Finanzierungsvermittlers PlanetHome AG unter mehr als 1.100 Deutschen ergeben hat, würden sich derzeit 89 Prozent eine Immobilie kaufen, wenn sie über das nötige Eigenkapital verfügen würden.

„Die Nachfrage nach Sachwerten wie Immobilien ist seit dem Jahr 2008 ungebrochen. Die jüngsten Turbulenzen um die Gemeinschaftswährung haben das Interesse an Betongold nochmals verstärkt“, sagt Robert Anzenberger, Vorstand der PlanetHome AG. Wie die Statistiken der Gutachterausschüsse belegen, setzen aktuell so viele Deutsche wie nie den Traum von den eigenen vier Wänden in die Realität um. In München beispielsweise stieg die Nachfrage nach Eigentumswohnungen in 2011 um sechs Prozent auf über vier Mrd. Euro an, in Berlin erhöhte sich der Geldumsatz um 19 Prozent auf über 2,8 Mrd. Euro. „Neben institutionellen Investoren und Kapitalanlegern haben auch viele Eigennutzer in ein eigenes Objekt investiert“, sagt Anzenberger. Erleichtert wird laut PlanetHome vielen die Entscheidung durch das Zinstief bei Immobiliendarlehen.

Wie die Trendstudie weiter zeigt, würden sich 60 Prozent aller Deutschen den Kauf einer Immobilie selbst zutrauen. 33 Prozent gaben an, es komme auf das Projekt an. Anzenberger: „Gerade beim Ersterwerb einer Immobilie sollten Käufer Expertenrat hinzuziehen. Besonders bei Bestandsobjekten ist es Laien kaum möglich, Bausubstanz und anstehende Sanierungsarbeiten realistisch einzuschätzen.“ Hier liegt der Teufel oftmals im Detail. Unvorhergesehene Reparaturen können den Kaufpreis nachträglich schnell um mehrere Tausend Euro in die Höhe treiben. „Das ist gerade dann gefährlich, wenn Käufer durch einen hohen Eigenkapitaleinsatz nur noch über wenig liquide Mittel verfügen.“ Professionelle Makler können helfen, das passende Objekt zu finden – zu einem angemessenen Kaufpreis.

In der Immobilientrendstudie 2011/2012 werden aktuelle Tendenzen und Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt untersucht. Die Studie wurde als Online-Befragung konzipiert und umgesetzt. Zusammen mit dem Panelanbieter Panelbiz wurden gezielt Personen aus den Städten Düsseldorf, Hamburg, München, Nürnberg, Berlin und Frankfurt am Main zu der Befragung eingeladen. Erhebungszeitrum war vom 31. Oktober bis zum 8. November 2011. Insgesamt wurden 1.176 Personen befragt.

Die Trendstudie in Zahlen:

Würden Sie zum jetzigen Zeitpunkt eine Immobilie kaufen, wenn Sie das nötige Eigenkapital hätten?
• Ja: 89%
• Nein: 11%

Würden Sie sich den Kauf einer Immobilie selbst zutrauen?
• Ja: 60%
• Nein: 7%
• Kommt auf die Immobilie an: 33%

Quelle | Weiterführende Information
http://www.planethome.de/de/unternehmen/presse/info/

Recht

Recht

 



02.04.2012 anwaltonline.com

Nicht einfach Räumungsaktionen durchführen!

Eigenmächtige Räumungsaktionen sollten Vermieter tunlichst vermeiden. Im  vorliegenden Fall wollte ein Vermieter "Schrott" des Mieters entsorgen, der in einer Garage lagerte. Dies tat er eigenmächtig. Ein teurer Fehler - es handelte sich nämlich um Kfz-Ersatzteile. Der Mieter handelte damit.


02.04.2012 anwaltonline.com

Kein Schuhverbot im Treppenhaus!

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob über die Hausordnung generell das Abstellen von Schuhen im Hausflur verboten werden darf. Dieses wollte eine Wohnungseigentümergemeinschaft untersagen. Diesen Punkt kassierte das Gericht, da ein solcher Beschluss das Verhältnismäßigkeitsprinzip überschreitet. Durch das kurzzeitige Abstellen von Schuhen oder das Abstellen im Türrahmenbereich wird der ordnungsgemäße Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nicht gefährdet. Hier hätten für die Gültigkeit eines solchen Beschlusses Einschränkungen vorgenommen werden.
AG Lünen, 7.9.2001 - Az: 22 II 264/00 WEG

02.04.2012 anwaltonline.com

Belegkopien für die Nebenkostenabrechnung - manchmal kann Versand verlangt werden!

Ein Vermieter kann im Ausnahmefall verpflichtet sein, dem Mieter Belege für die Nebenkostenabrechnung in Kopie zu übersenden. Dies gilt dann, wenn der Mieter aufgrund hohen Alters oder körperlicher Gebrechen, die Belege nicht beim Vermieter einsehen kann - vorliegend war die Mieterin 82 Jahre alt und sehbehindert. 
Da der Vermieter sich geweigert hatte, die Belege für die Abrechnung in Kopie zu übersenden, hatte die Mieterin die geforderten Nebenkostennachzahlungen verweigert - schließlich konnte sie diese nicht prüfen. Vor Gericht erhielt die Mieterin Recht.

02.04.2012 anwaltonline.com

Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen - Größe muss ähnlich sein!

Soll eine Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen begründet werden, so müssen die Vergleichswohnungen auch eine Wohnfläche haben, die ungefähr der betroffenen Wohnung entspricht. 
Im vorliegenden Fall wollte die Vermieterin die Miete eine 129 m² Wohnung erhöhen und benannte hierzu drei Vergleichswohnungen, die im gleichen Anwesen liegen, jedoch 129, 77 und 70 m² groß waren. Dies wurde zum Verhängnis, ein solches Mieterhöhungsverlangen ist nicht ordnungsgemäß begründet, da zwei der benannten Wohnungen aufgrund der deutlich geringeren Wohnfläche (Abweichung 40 bzw. 47 Prozent) nicht vergleichbar waren.
AG Kandel, 31.10.2011 - Az: 1 C 301/11

 


02.04.2012 anwaltonline.com

Schüssel grundrechtlich geschützt?

Im vorliegenden Fall war das Anbringen einer Satellitenschüssel am Gebäude oder auf dem Grundstück des Vermieters mietvertraglich verboten. Dennoch kann im Einzelfall eine Genehmigung in Betracht kommen, wenn das Interesse des Mieters, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren, höher zu bewerten ist, als das Interesse des Vermieters an der Untersagung. 
Konkret hatte ein Mieter geklagt, der ohne Schüssel das Programm seines Herkunftslandes nicht empfangen konnte - es war im digitalen Kabelnetz nicht verfügbar. Aus diesem Grund hatte der Mieter im Garten eine Satellitenschüssel aufgestellt, deren Entfernung der Vermieter verlangte. 
Das Gericht vertritt die Auffassung, dass ein vorformulierte Regelung, nach der das Aufstellen, Aufhängen und Anbringen von Antennen und Schüsseln nicht gestattet ist, einer inhaltlichen Prüfung nicht standhält, da es den Einzelfall nicht berücksichtigt. Der Mieter hat schließlich ein Anrecht darauf, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG). Das Grundrecht des Vermieters aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und das Grundrecht des Mieters sind also abzuwägen.

02.04.2012 anwaltonline.com

Kosten des Winterdienstes in den Nebenkosten - geht nicht immer!

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob die Kosten des Winterdienstes in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden darf. Mietvertraglich war der Mieter verpflichtet, den Winterdienst selber durchzuführen, wobei sich der Vermieter vorbehalten hatte, nach billigen Ermessen und unter Abwägung der Belange der Gesamtheit der Mieter eine andererweitige Regelung durchzusetzen. 
Das Mietverhältnis bestand seit 1977, bis 2009 führten die Mieter die Mieter des Hauses den Winterdienst selber durch. 2009 informierte der Vermieter die Mieter, dass ab sofort ein Unternehmen mit den Arbeiten betraut sei und setzte diese Kosten in der Betriebskostenabrechnung 2010 an. Der Mieter wollte diese Kosten nicht tragen.


02.04.2012 aus anwaltonline.com



Modernisierung und die Mieterhöhung - wo sind die Grenzen?

Es ist grundsätzlich möglich, dass Modernisierungsmaßnahmen eine Mieterhöhung von 11% der aufgewendeten Kosten nach sich zieht. Dies ist aber nicht grundsätzlich so - eine Luxussanierung muss nicht geduldet werden. Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, wo die Sanierung ihre Grenzen finden muss. Das Gericht war hier der Ansicht, dass die Installation eines größeren Handwaschbeckens, eines Hänge-WCs mit Spül-Stopp, von Einhebelmischbatterien und eines Handtuchheizkörpers anstelle eines alten Heizkörpers wohnwerterhöhende Maßnahmen sind, deren Kosten auf den Mieter umgelegt werden können.
LG Berlin, 22.3.2011 - Az: 65 S 321/10